Teilnehmer-Info Lüneburg

Marktordnung für Teilnehmer 

Adresse: Am Sande, 21339 Lüneburg - Zufahrt über Altenbrückertorstraße

Teilnehmerbesprechung für offene Fragen: Samstag 10 Uhr an der Taverne

Für den Standbetrieb werden folgende Regelungen getroffen:

Offizeller Veranstalter ist das Stadtmarketing Lüneburg.
Die Marktvagabunden sind eure Ansprechpartner und stehen euch während der Veranstaltung für Rückfragen unter der 
Telefonnummer 0172/440 68 91 zur Verfügung.

Die Stände dürfen nur an den markierten und zugewiesenen Standorten aufgebaut werden. Dabei ist sicherzustellen, dass nach dem 
kompletten Aufbau (einschließlich Dachüberstände, Tresen, Tischen etc.) eine Breite von 3,50 m für die Feuerwehrdurchfahrt gewährleistet
ist.
Weisungen der Polizei, der Feuerwehr sowie autorisierter Bediensteter der Hansestadt Lüneburg und der Lüneburg Marketing GmbH sind 
Folge zu leisten, auch wenn sie dem Inhalt dieses Vertrages entgegenstehen
Es gelten folgende Aufbauzeiten:

  • Mit dem Aufbau der Stände kann frühestens am Donnerstag ab 11:00 Uhr begonnen werden. Der Aufbau muss spätestens
    Freitag bis 10:00 Uhr beendet sein. Es dürfen ab dann keine Lieferfahrzeuge mehr in den Straßen stehen!

  • Mit dem Abbau der Stände darf frühestens Sonntag nach Beendigung der Veranstaltung (20.00 Uhr) begonnen werden.
    Die Stände müssen bis Montag 6:00 Uhr abgebaut sein.

    Die genauen Öffnungszeiten der Sülfmeistertage 2017 sehen folgende Zeiten vor:

Freitag: Beginn 10:00 Uhr, Ende 22:00 Uhr
Samstag: Beginn 10:00 Uhr, Ende 22:00 Uhr
Sonntag: Beginn 11:00 Uhr, Ende 20:00 Uhr

  • Änderungen bleiben der Lüneburg Marketing GmbH vorbehalten.

  • Die tatsächlichen Programmzeiten können in Teilbereichen von den regulären Öffnungszeiten der Gesamtveranstaltung abweichen

    Die Belieferung der Stände darf nur außerhalb der Veranstaltungszeit erfolgen:

Freitag: bis 10:00 Uhr
Samstag: bis 10:00 Uhr
Sonntag: bis 10:00 Uhr

Ausgenommen hiervon sind Anlieferungen per Karren oder Handwagen von den genehmigten Kühlwagenstandorten (s. u.). Andere Lieferfahrzeuge 
dürfen nicht an den Standplätzen oder auf dem Veranstaltungsgelände abgestellt werden (s. u.). Begründete Ausnahmen bedürfen der vorherigen 
schriftlichen Genehmigung (s. u.).
Die Standbetreiber haben die entsprechenden Anschlusskabel für die Stromversorgung sowie Schläuche und Verbindungsstücke für die
Wasserversorgung und das Abwasser mitzuführen (jeweils bis zu 50 m).
Die Wasserversorgung wird über Hydranten und entsprechende Verteiler vorgenommen. Der Standbetreiber hat eigenverantwortlich für den
Schlauchanschluss bis zum nächsten Verteiler zu sorgen.

Für die im Notfall nötige Entnahme von Löschwasser durch die Feuerwehr, müssen die Hydranten jederzeit freigehalten werden und zugänglich sein.
Der Standbetreiber ist für die Standsicherheit verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass Kabel sowie Wasserschläuche und 
ähnliches sicher und sichtbar durch Gummimatten abgedeckt werden und für Niemanden eine Gefahr darstellen können!

Werden die hier genannten Absicherungen nicht eingehalten, erhebt die Lüneburg Marketing GmbH eine Konventionalstrafe in Höhe 
von 250,00 € zzgl. Mehrwertsteuer!
Der Standbetreiber hat für ausreichende Helligkeit rund um seinen Standplatz zu sorgen.
Jeder Standbetreiber hat eine Aufsichtspflicht und dafür Sorge zu tragen, dass an seinem Stand das Jugendschutzgesetz ausgehängt 
und eingehalten wird.
Die Standbetreiber haften für Schäden, die sie verursacht haben (ggf. Gesamtschuldner) und haben eine entsprechende Haftpflichtversicherung 
auf ihre Kosten abzuschließen. Die Lüneburg Marketing GmbH haftet nicht für Schäden, die von Dritten an den Ständen verursacht werden. Es
wird keine Bewachung der Stände vom Veranstalter gestellt.
Für Unfälle und Schäden, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des jeweiligen Geschäftes entstehen, haftet der Betreiber.
Sämtliche Betriebsanlagen, insbesondere Elektroanlagen und Gasgeräte, müssen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und sind vor
Inbetriebnahme von einer Fachkraft zu überprüfen. Der Standbetreiber muss zur Brandbekämpfung mindestens einen Feuerlöscher mit 6 kg oder 
mehr Löschpulver - Inhalt, geeignet für die Brandklassen A, B, C (nach DIN 14406 bzw. EN 03) in betriebsbereitem Zustand sichtbar und zugänglich 
an seinem Stand vorhalten. Die Funktionsfähigkeit ist mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu überprüfen. Beim Betrieb von 
Fritteusen ist zusätzlich eine Löschdecke nach DIN 14155 und ein Fettbrandlöscher vorzuhalten.
Bei Verwendung von Druckgasbehältern mit Flüssiggas darf nur die jeweils im Betrieb befindliche Flüssiggasflasche im Stand aufgestellt werden.
Die Verbrauchseinrichtungen und die Flüssiggasflasche müssen standsicher aufgestellt und dürfen nur stehend betrieben werden. Reserve-
gasflaschen oder leere Druckgasbehälter dürfen nicht im Stand bereitgestellt, aufbewahrt oder gelagert werden.
Allgemeine Hygienevorschriften:

Alle Standbetreiber, die Lebensmittel (Imbiss, Fisch, Getränke, Süßwaren, etc.) an den Verbraucher abgeben, haben die Vorgaben der Lebensmittelhygiene 
- Verordnung zu erfüllen. Die Lebensmittelüberwachung des Landkreises Lüneburg führt entsprechende Kontrollen durch und kann bei Zuwiderhandlung 
dieser Vorgaben den Verkauf von Lebensmitteln mit sofortiger Wirkung untersagen.

Folgende Grundvoraussetzungen müssen auf jeden Fall erfüllt werden:

  • Leicht zu reinigender Fußboden

  • Spuckschutz

  • Handwaschbecken mit ausreichender Warm - und Kaltwasserzufuhr

  • Seifenspender und Einweghandtücher

  • Helle und saubere Schutzkleidung

  • Ausreichende Abdeckungen für angebotene Lebensmittel, die in der Auslage liegen

  • Ausreichende Kühlmöglichkeiten für kühlpflichtige Lebensmittel.

  • Die Gesundheitszeugnisse des Personals sind vor Ort bereitzuhalten.

  • Trinkwasserschläuche mit KTW und DIN-DVGW-W 270-Prüfung


    Der Standbetreiber ist für den ordnungsgemäßen Zustand seines Standes und des Standplatzes (bis max. 5 m Umkreis) verantwortlich. Er ist 
    verpflichtet, Abfallbehälter aufzustellen und für deren ständige Aufnahmefähigkeit zu sorgen. Abfälle und Kehricht sind nur an den dafür ausge-
    wiesenen Standorten bzw. in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen; es wird eine zentralisierte Eigenmüllentsorgung vorgenommen. 
    Die Mülltonnen und Müllcontainer befinden sich in der Kalandstraße. Die Mülltonnen werden von dem Standbetreiber vor der Veranstaltung 
    eigenständig geholt, während der Veranstaltung entleert und nach der Veranstaltung wieder zurückgebracht. Es ist nicht gestattet, Waren sowie 
    leere Kartonagen und Papier außerhalb des Standes zu lagern.

Während der Veranstaltung ist regelmäßig für die Sauberhaltung und ggf. für die Reinigung des Standplatzes zu sorgen. Das gilt auch bei Verunreinigungen 
durch Dritte. Kommt der Standbetreiber seinen Verpflichtungen auch nach entsprechender Aufforderung durch die Ordnungskräfte nicht nach, kann die 
Lüneburg Marketing GmbH die Reinigung auf Kosten des Betreibers/ Inhabers veranlassen.

Die Standplätze dürfen nur sauber und abfallfrei verlassen werden. Wertstoffe sind gesondert zu entsorgen und dürfen nur in die dafür vorgesehenen 
Behältnisse gegeben werden.

Fette, z.B. aus Friteusen, und andere Bratfette sowie Abwässer jeglicher Art dürfen nicht in die Regenwasser-Abläufe (Gullies) eingeleitet werden. Zur 
Beseitigung der Abwässer sind entsprechende Schmutzwasser-Kanäle zu verwenden. Fette sind in anderer Form unschädlich und den allgemeinen 
Bestimmungen entsprechend zu entsorgen.
Die Ausgabe von Imbiss-Artikeln ist nur auf kompostierbarem Material, wie z.B. Papptellern, gestattet. Die Abgabe von Essbestecken (einschließlich 
Spießen und Pieksern) ist nur aus Holz oder Metall zulässig.
Flaschengetränke dürfen nur mit einem Pfand in Höhe von mindestens 2 € pro Flasche und mit Herausgabe einer Pfandmarke verkauft werden.
Das Veranstaltungsgelände darf nur mit Durchfahrtsgenehmigungen befahren werden. Auf dem Gelände besteht Parkverbot. Begründete Ausnahmen 
bedürfen der schriftlichen Genehmigung (Kennzeichen erforderlich). Bei Abstellen ohne Genehmigung wird eine Konventionalstrafe fällig.

Dazu gehören z. B. auch Kühlwagen oder Kühlcontainer, deren Standort (einschließlich der erforderlichen Stromversorgung) angemeldet und genehmigt werden 
muss. Der Standbetreiber ist selbst dafür verantwortlich sein Fahrzeug und bzw. Anhänger außerhalb des Veranstaltungsgeländes an dafür vorgesehenen 
Flächen verkehrssicher abzustellen. Ggf. anfallende Parkgebühren trägt ausschließlich der Standbetreiber.

Wer den vorstehenden Bedingungen zuwiderhandelt, kann auch unmittelbar während der Veranstaltung von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Für etwaige Schäden, die sich durch Zuwiderhandlungen oder durch unvorschriftsmäßiges Betreiben der Stände ergeben, haftet der Standinhaber.